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Unterhaltszahlung

 




 
Bearbeitet von:

Björn Blume
Anwaltskanzlei Blume
Ratsvorwerker Weg 1
15907 Lübben

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Ich bin seit Mai 2007 geschieden, habe zwei Kinder, 7 un 4, für die ich Unterhaltsvorschuß beziehe. Mein Exmann erzählte mir, das er jetzt anfängt zu arbeiten und er Unterhalt für die Kinder bezahlen wird. Für das 7 jährige Kind müßte er 242 Euro zahlen, aber da das vom Kindergeld angerechnet wird, müßte er davon nur die hälfte zahlen. also 121 Euro. stimmt das so?


Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Das Kindergeld für die ersten beiden Kinder beläuft sich auf 184,- EUR je Kind. Davon wird je Kind die Hälfte, also je 92,- EUR auf das bereinigte Nettoeinkommen für die Barunterhaltspdlicht bei der Kindesunterhaltsberechnung angerechnet. Maßgebend für die Höhe des aktuellen Kindesunterhaltsbetrages ist die Düsseldorfer Tabelle mit aktuellem Stand zum 01.01.2010. Der Betrag von 242,- EUR ist als Betrag dort für ein 7-jähriges Kind nicht aufgeführt. Für die Altersstufe 0-5 Jahre sind 241 EUR zu zahlen mit oben beschriebener hälftiger Anrechnung des Kindergeldes, für die Altersstufe 6-11 Jahre 291 EUR mit entsprechender Anrechnung. Das gilt bei einem bereinigten Nettoeinkommen Ihres Ex-Mannes in Höhe bis 1.500,- EUR monatlich.

Die Auskünfte Ihres Ex-Mannes sind falsch.

Um sicher zu gehen, dass Ihren Kindern der korrekte Kindesunterhalt gezahlt wird, sollten Sie sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und dort die Ansprüche rechnerisch überpüfen lassen. Die von mir genannten Zahlen beruhen auf der Annahme, dass Ihr Ex-Mann bis zu 1.500 EUR monatliches bereinigtes Nettoeinkommen bezieht.

Es wäre auch ratsam, die Kindesunterhaltsansprüche entweder mit Hilfe des Jugendamtes titulieren zu lassen oder über einen Fachanwalt für Familienrecht einen Kindesunterhaltstitel gegen Ihren Ex-Mann beim zuständigen Familiengericht zu erwirken.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Blume


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