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Kündigung des Arbeitsvertrags vor Antritt

 




 
Bearbeitet von:

Björn Blume
Anwaltskanzlei Blume
Ratsvorwerker Weg 1
15907 Lübben

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Sehr geehrtes Mc Advo Team,

folgende Situation stellt sich momentan dar.

Gestern bekam ich von meinem potentiellen Arbeitgeber ein Angebot per E-Mail zugesand.

Dieses Angebot beinhaltete sämtliche Rahmen Bedingungen zur Tätigkeit wie Job Title, Fix Gehalt, Provisionen, Dienstwagenregelung und Einarbeitung. Aber keine Kündigungsklauseln.

Dieses Angebot soll ich nun bis heute 17 Uhr unterzeichnet zurücksenden mit dem Vermerk:

You will receive further Details of the training programm once you have signed a copy of your contract of employment.

May I take this opportunity to congratulate you on this offer and I look forward to you joining ...

signed and accepted.

Meine Frage: Kommt durch die Annahme dieses Angebots schon ein Arbeitsvertrag zu Stande? Und wenn ja, besteht die Möglichkeit, diesen vor Arbeitsantritt zu kündigen, da ich in den nächsten Tagen eine noch weitere Zusage erhalte?




Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sie schreiben selbst, dass Ihnen lediglich Rahmenbedingungen zu einer möglichen Tätigkeit bei diesem potentiellen neuen Arbeitgeber per Mail zugesandt worden sind. Kündigungsklauseln sind nicht enthalten.

Kündigungsmodalitäten sind jedoch wesentliche Bestandteile eines Arbeitsvertrages nach deutschem Recht, sog essentiala negoti. Da der mir mitgeteilte Auszug auch in englischer Sprache geschrieben ist, könnte es ja auch sein, dass der potentielle Vertragsschluss sich auch nach englischem Recht richtet, nicht nach deutschem Recht.

Da mir weitere Informationen fehlen, muß ich davon ausgehen, dass deutsches Recht Anwendung findet. Da nicht einmal der Hinweis in den Rahmenbedingungen enthalten ist, dass sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, speziell durch Kündigung, nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften richtet, fehlt es einfach an einem wirksamen Angebot, weil es an wesentlichen Vertragsinhalten mangelt. So gesehen gehe ich nach den mir vorliegenden Informationen davon aus, dass in der Mail kein Vertragsangebot an Sie zu sehen ist, sondern eine Vorabinformation. Insofern besteht aus meiner Sicht auch kein Kündigungsrecht vor Arbeitsantritt zu kündigen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe für eine Rückfrage gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Blume
Rechtsanwalt


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