zu wenig Unterhalt bezahlt
ich bekomme von dem Vater meines Kindes Unterhalt, ich habe hierfür auch eine Vereinbarung vor Gericht getroffen in einer Folgevereinbarung. Er bezahlt aber ständig 50 bis 80 Euro zu wenig. Meine Freundin hat gesagt ich kann direkt zum Gerichtsvollzieher gehen und das Geld einfordern lassen, brauche ich da außer der Scheidungsfolgevereinbarung noch Unterlagen. Insgesamt sind 180 Euro bis jetzt aufgelaufen.
Danke für Ihre Hilfe
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Für die Eintreibung der fehlenden Beträge durch einen Gerichtsvollzieher im Wege der Zwangsvollstreckung bedarf es folgender Voraussetzungen:
1. Titel (hier: gerichtliche Folgenvereinbarung)
2. Klausel (damit ist gemeint, dass der Titel als vollstreckbar gilt)
3. Zustellung (wirksame Zustellung des Titels mit Klausel durch einen Gerichtsvollzieher an den Schuldner)
Sie können also, wenn es sich um diese Folgenvereinbarung um eine gerichtlich nicht mehr angreifbare Entscheidung oder einen nicht mehr angreifbaren Vergleich handelt, diesen durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe für eine Rückfrage gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Blume
Lieber Herr Blume, danke für die Antwort, dann stimmt das was ich gehört habe. Kann ich dann direkt den Gerichtsvollzieher anrufen, welcher für die Stadt des Schuldners zuständig ist oder läuft es über das Amtsgericht und die beauftragen dann den Gerichtsvollzieher - reicht also meine gerichtliche Scheidungsfolgevereinbarung. Ich habe noch nie mit sowas zu tun gehabt und bin bisschen überfordert. Da ich das Geld aber dringend brauche, kann ich es nicht darauf beruhen lassen, dass er nur zahlt was er will. Danke für Ihre Hilfe Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Den Gerichtsvollzieher können Sie selbst beauftragen, wenn Sie wissen, welcher zuständig ist. Allerdings gibt es verschiedene Formen der Zwangsvollstreckung, d.h. es wäre gut, wenn Sie im Büro des Gerichsvollziehers mit diesem einen Termin vereinbaren, damit er auch weiß, mit welcher Art der Vollstreckung in welches Vermögen des Schuldners Sie vollstrecken wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Blume
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