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Welche Versicherung zahlt Schmerzensgeld, private Haftpflicht oder Verein oder BG oder Niemand?

 




 
Bearbeitet von:

Christian Kah
Kanzlei Kah
Steinweg 24
06618 Naumburg

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Bei einer Veranstaltung des Sportvereins erleidet der Übungsleiter einen Unfall mit mittelschweren Verletzungen (Multiple Prellungen, Wirbelbruch, Schlutertrauma mit OP nach 10 Monaten). Ursache des Unfalls ist der nicht ganz sachgemäße Aufbau einer Bühne durch ein "mithelfendes" Vereinsmitglied. Alle Kosten für diverse Behandlungen, OP und Reha des Übungsleiters, wurden von der VBG übernommen. Der Übungsleiter kann fast ein Jahr nicht arbeiten, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld und wenn ja, wo und wie kann Schmerzensgeld beantragt werden bzw. welche Versicherung ist dafür zuständig?


Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Ihrer Schilderung entnehem ich, dass dem Übungsleiter ein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht.

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht originär immmer zunächst gegenüber dem Verursacher der Verletzung und der Schmerzen. In Ihrem Fall wäre dies das "mithelfende" Vereinsmitglied, wenn feststehen sollte, dass der Unfall auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Handeln des Mitgliedes beruht. Zuständig für die Geltendmachung des Schmerzensgeldanspruches wäre die Haftpflichtversicherung des Schädigers oder des Vereins, je nachdem, wer die Hauptschuld an dem Unfall trägt. Ihrer Schilderung entnehme ich, dass es sich praktisch um einen "Arbeitsunfall" gehandelt hat. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt dabei kein Schmerzensgeld. Ich würde daher raten, den Schmerzensgeldanspruch zunächst gegenüber der Vereinshaftpflichtversicherung geltend zu machen. Gleichzeitig kann man den Anspruch zur Absicherung auch gegenüber dem Schädiger zunächst schriftlich anzeigen und eine Stellungnahme abfordern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe für eine Rückfrage gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
Rechtsanwalt


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